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Fels- und Hangsicherungsmaßnahmen, Kassel

Fels- und Hangsicherungsmaßnahmen, Kassel

Im Bereich der DB-Strecken 1732 (Hannover – Kassel), 3600 (Frankfurt (M) – Göttingen) und 6343 (Halle (S) – Hann. Münden) werden aufgrund von Steinschlaggefahr Fels- und Hangsicherungsmaßnahmen erforderlich.

Ort

Hann. Münden, Lkr. Göttingen

Auftraggeber:in

DB Netz AG, Regionalbereich Mitte

Zeitraum

2019 – 2022

Fläche

35 ha

Leistungsphasen

LBP 1-4, UBÜ

Leistungsumfang

LBP, AFB, FFH-Vorprüfung, UBÜ

Im Bereich der zweigleisigen, elektrifizierten DB-Strecken 1732 (Hannover – Kassel), 3600 (Frankfurt (M) – Göttingen) und 6343 (Halle (S) – Hann. Münden) bestehen auf insg. 8 Teilabschnitten lokale Steinschlag- und Blockschlagrisiken, die zu einer Gefährdung des Bahnverkehrs führen können. Um eine langfristige Sicherheit des Bahnbetriebs zu gewährleisten, sind Sicherungsmaßnahmen in Form von Böschungsstabilisierungssystemen und Steinschlagbarrieren vorgesehen.

Die Baumaßnahmen können zu Beeinträchtigungen von Naturhaushalt und Landschaftsbild führen. Im Sinne der Eingriffsregelung (Bundesnaturschutzgesetz BNatSchG §§ 13, 14, 15) sind in einem Landschaftspflegerischen Begleitplan die Beeinträchtigungen auf Basis einer Bestandserfassung und -bewertung zu ermitteln sowie Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung der Beeinträchtigungen sowie zum Ausgleich und Ersatz zu erarbeiten und festzulegen. Die Bearbeitung erfolgt nach der Bundeskompensationsverordnung.
Die erforderlichen faunistischen Kartierungen wurden mit dem AG und den zuständigen Naturschutzbehörden abgestimmt und von unserem Nachunternehmer durchgeführt.

Parallel zum LBP werden für die geplanten Vorhaben jeweils Artenschutzrechtliche Fachbeiträge erstellt. Ein Vorhaben befindet sich im Randbereich des FFH-Gebiets „Werra- und Wehretal“ (4825-302), weshalb eine FFH-Verträglichkeitsvorprüfung erarbeitet wurde.
Aufgrund von akutem Steinschlagrisiko wurde im Jahr 2019 im Bereich der Fels- und Hangsicherungsmaßnahme „Haaghöfe“ ein Böschungsstabilisierungssystem im Rahmen einer Sofortmaßnahme installiert. Insbesondere zur Berücksichtigung artenschutzrechtlicher Belange wurde die Maßnahme durch eine Umweltfachliche Bauüberwachung begleitet.