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BP 21 „Sondergebiet Kiesabbau“

BP 21 „Sondergebiet Kiesabbau“

Immissionstechnisch und städtebaulich verträgliche Gliederung einer Konzentrationsfläche für Kiesabbau im Rahmen eines Bebauungsplans im Regelverfahren inkl. Umweltbericht, Eingriffsregelung und Zusammenfassende Erklärung

Ort

Gemeinde Hohenkammer, östlich Pelka

Auftraggeber:in

Gemeinde Hohenkammer

Zeitraum

2022 – 2025

Fläche

70.419 m²

Leistungsumfang

BP mit integriertem Grünordnungsplan, Begründung, Umweltbericht, Eingriffsregelung, Verfahrensbegleitung, zusammenfassende Erklärung

Planungsumfang

aufbauend auf bereits erstellten Teilflächennutzungsplan Kies- und Sandabbau. Kiesabbau ist privilegiert und benötigt in der Regel keine Bauleitplanung. Aus diesem Grund stellt diese Planung eine Besonderheit dar.

Verfahren

Regelverfahren

Bildmaterial

BayernAtlas, Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat, 22.11.2023, © Daten: Bayerische Vermessungsverwaltung

In der übergeordneten Planung wurden Konzentrationsflächen auf Flächennutzungsplanebene im Gemeindegebiet ausgewiesen, in denen Kies und Sand abgebaut werden kann. Diese beinhalten die Vorranggebiete für Kies- und Sandabbau.
Die Gemeinde stellt den Bebauungsplan für eine gesamte Konzentrationsfläche auf, um zu gewährleisten, dass alle benötigten Einrichtungen, insbesondere die Erschließung sinnvoll geordnet und zugänglich sind und um eine gute und verträgliche Planung und funktionale Umsetzung zu gewährleisten. Durch den Bebauungsplan soll innerhalb des Geltungsbereiches eine geordnete bauliche und verträgliche Abbauentwicklung und eine dem Wohl der Allgemeinheit entsprechende sozialgerechte Bodennutzung sowie eine wirtschaftliche und sinnvolle Erschließung des Bau- und Abbaugebietes gewährleistet werden.
Er dient der städtebaulichen Beurteilung der Abbaugesuche und Bodenordnung, der Abklärung aller
Immissions- und Emissionswerte und einem nachbarschaftsverträglichen Abbau.

Die Hälfte des Geltungsbereichs liegt in einem vielfältigen Wald mit Ameisen-, Fledermaus-, und Haselmausvorkommen. Aus diesem Grund müssen vorgezogene Artenschutzmaßnahmen, teilweise bereits 3 Jahre vor Abbau des ersten Abschnitts durchgeführt werden.

Im Rahmen des Bebauungsplans wurden eine vollständige spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP), ein Schallgutachten sowie ein Staubgutachten erstellt.

Hier kann im Trockenabbauverfahren Kies abgebaut werden. Hierfür muss auf der nördlichen Hälfte der Fläche Wald abgeholzt werden. Für den Wald muss ein externer Ausgleich durch Pflanzung von Wald an anderer Stelle geschaffen werden. Der Ausgleich für den Eingriff wird im Geltungsbereich nach erfolgtem Abbau umgesetzt. Sowohl der Abbau als auch die Verfüllung und Ausgleichsmaßnahmen erfolgen in Abschnitten.

Der Bebauungsplan stellt eine Zulässigkeit, keinen Abbauzwang dar.