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BP und GOP „Hüllohfeld III“, Ortsteil Oberhatzkofen

BP und GOP „Hüllohfeld III“, Ortsteil Oberhatzkofen

Um die große Nachfrage und den Bedarf an Baugrundstücken v.a. für die heimische ortsansässige Bevölkerung zu decken, wird ein Baugebiet als Ergänzung des bestehenden Ortsteils Oberhatzkofen durch einen Bauleitplan ausgewiesen.

Ort

Rottenburg an der Laaber

Auftraggeber:in

Stadt Rottenburg an der Laaber, LKR Landshut

Zeitraum

2022 – 2024

Fläche

23.900 m²

Leistungsumfang

Städtebauliche Konzepte, Gründordnungsplan, Umweltbericht mit Eingriffsregelung, Verfahrensbegleitung

Planungsumfang

Flächennutzungsplan-Deckblatt und Bebauungsplan, jeweils mit Planzeichnung, Begründung, Umweltbericht

Verfahren

Regelverfahren, beides im Parallelverfahren

Bildmaterial

Fotos EGL, Pläne/ Luftbild: Geobasisdaten © Bayerische Vermessungsverwaltung 2024

Die Stadt Rottenburg a. d. Laaber verzeichnete in den letzten Jahren einen stetigen Bevölkerungsanstieg und gilt laut dem Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr als Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt.
Es wurden vor allem im Hinblick auf die Erschließung, mehrere Konzeptvarianten ausgearbeitet, die mit der Verwaltung und dem Stadtrat diskutiert wurden. Der Stadtrat entschied sich für eine 4-reihige Bebauung, die wirtschaftlich und planerisch die überzeugendste Lösung darstellt. Die Varianten mit einer Erschließung über die Hochstraße wurden verworfen, da diese für eine zusätzlich verkehrliche Beanspruchung nicht ausreichend ausgebaut ist bzw. ein Ausbau aufgrund des Platzbedarfes schwer zu realisieren ist. Als Grundlage für den vorliegenden Bebauungsplan wurde deshalb am 25.04.2023 vom Stadtrat der Stadt Rottenburg a. d. Laaber ein Städtebaukonzept mit insgesamt 20 Parzellen und einer Ringerschließung ab der Birkenstraße gebilligt.


Der Geltungsbereich ist nach Vorgabe der Stadt als Allgemeines Wohngebiet (WA), mit Einzelhausparzellen und überwiegend 2-geschoßiger Bebauung zu planen.
Die Festsetzungen (insbesondere Baufenster, Haustypen, Dächer, Firstrichtung) sind großzügig gestaltet, so dass neben den traditionellen dörflichen Bauformen auch modernere Baukörper zulässig sind und möglichst viele individuell gestaltete Baukörper im Freistellungsverfahren verwirklicht werden können. Der Bebauungsplan sieht dabei durch großzügige Baugrenzen eine möglichst flexible Lage der Gebäude auf den Grundstücken vor.
Die Parzellengrößen entsprechen denen des übrigen Stadtgebiets bzw. der Nachfragesituation vor Ort und umfassen eine Brandbreite von ca. 600 – 800 m². Sie sind entsprechend der Ortsrand- und Hanglage großzügig bemessen, so dass ausreichend Gartenfläche für eine optimale Eingrünung vorhanden ist.