Auf Grundlage von veränderten Schulsprengeln erfolgte im Februar 2017 der Beschluss, die Grundschule Ost dreizügig mit Erweiterungsoption auf vier Züge zu bauen. Darüber hinaus sollte der Neubau einen 5-gruppigen Hort, sowie Hallen- und Freisportanlagen enthalten.
Ort
Stadt Landshut
Auftraggeber:in
Stadt Landshut
Zeitraum
2020 – 2021
Fläche
3.57 ha
Planungspartner:in
dürschinger architekten, Landschaftsarchitekt Tautorat
Leistungsumfang
Umweltbericht, Eingriffsregelung, Verfahrensbegleitung, Überflutungsnachweis
Planungsumfang
BP, GOP, Begründung, Umweltbericht
Verfahren
Fotos EGL, Luftbild/3D Luftbild/Pläne Quellenvermerk: Geobasisdaten © Bayerische Vermessungsverwaltung 2021 /2026 (3D)

Auf Grundlage von veränderten Schulsprengeln erfolgte im Februar 2017 der Beschluss, die Grundschule Ost dreizügig mit Erweiterungsoption auf vier Züge zu bauen. Darüber hinaus sollte der Neubau einen 5-gruppigen Hort, sowie Hallen- und Freisportanlagen enthalten.
Dem Bebauungsplan ging ein Wettbewerb voraus, welcher im Sommer 2018 durchgeführt und entschieden wurde. Die Beauftragung der Preisträger für die Objektplanungen erfolgte im März 2019.
Der zusammengelegte Hort- und Ganztagesbereich, die Sporthalle mit Umkleiden sowie die pädagogischen Bereiche werden entsprechend dem künftigen Schulmodell eines Bildungshauses gestaltet. Die Entwurfsplanung wurde in 2020 erstellt und abgestimmt. Dieser Planungsstand bildet die Grundlage für den Bebauungsplan.
Ziel und Zweck des Bebauungsplans ist die Etablierung der neuen Grundschule Ost umgeben von einem hohen Grünflächenanteil und attraktiven Frei-, Spiel- und Sportflächen für die angestrebte Gemeinbedarfsnutzung.
Die Immissionsbelange werden durch Festlegungen zur Verlängerung der Lärmschutzwand ausreichend gesichert.
Das Konzept sieht mit der Führung eines öffentlichen Fuß- und Radwegs eine leistungsfähige fußläufige Erschließung und eine gute Durchwegung und Anbindung des Geltungsbereichs an die umgebenden Wegebezüge im Norden und Süden vor.
Durch einen Grünflächenpuffer mit naturnaher Gestaltung werden die Belange der Baumfallzone und der angrenzenden Schutzgebiete berücksichtigt.
Die Grünflächen übernehmen viele wichtige Funktionen im Geltungsbereich:
- interne Ausgleichsflächen
- wichtige Grünverbindungszone von Nord nach Süd
- Integration weiter Teile der bestehenden Streuobstwiese
- Unterbringung von Sickermulden (für Oberflächen- und Dachflächenwasser, Wasser aus den südöstlich anschließenden Hängen im Falle eines Starkregenereignisses)
- naturnahe Gestaltung für die Berücksichtigung der naturschutzfachlichen Anforderungen (z.B. Sicherung Kalktuffquelle)
- Berücksichtigung von Artenschutzmaßnahmen zu Höhlenbrütern und Fledermäusen



