Am Hauptort Hohenkammer soll ein Multifunktionspavillon als Begegnungsstätte für Freizeit, Sport, Kunst, Kultur, Vereine, Brauchtumspflege und Daseinsvorsorge errichtet werden. Hierzu muss der rechtskräftige B-Plan geändert werden
Ort
Hohenkammer
Auftraggeber:in
Gemeinde Hohenkammer
Zeitraum
2023 – 2024
Fläche
7.029 m²
Planungspartner:in
Wacker Planungsgesellschaft mbH & Co. KG
Leistungsumfang
Verfahrensbegleitung
Planungsumfang
Bebauungsplan mit Grünordnungsplan und Begründung, Berichtigung FNP
Verfahren
beschleunigtes Verfahren nach § 13 a BauGBbeschleunigtes Verfahren nach § 13 a BauGB
Bildmaterial
Fotos EGL, Pläne/Luftbild: Quellenvermerk: Geobasisdaten © Bayerische Vermessungsverwaltung 2024

Im Umfeld des Schloss Hohenkammer und der Glonn liegt in einem Obstgarten die denkmalgeschützte Baroneßvilla. In ihrem Rückwärtigen Bereich wurde bereits ein Seminargebäude (B) ergänzt. Nun ist eine weitere Ergänzung, ein Gebäude, das unterschiedliche Gemeinbedarfe verbindet, vorgesehen.
Für das Planungsgebiet besteht ein Bebauungsplan Nr. 9 „Baroneßgarten“, der am 22.11.1999 rechtskräftig wurde. Für das zur Änderung vorgesehene Gebiet von ca. 7.029 m² zwischen Schloßstraße, Baroneßstraße, Petershauser Straße und angrenzender Wohnbebauung soll das vorhandene Baurecht geändert werden, um ein Sondergebiet für die Errichtung eines Multifunktionspavillons als Begegnungsstätte für Freizeit, Sport, Kunst, Kultur, Vereine, Brauchtumspflege und Daseinsvorsorge zu etablieren.
Es soll eine maßvolle bauliche Entwicklung angestrebt werden, die der Bedeutung der Nutzung angemessen ist und die bestehende Ausgangssituation unter Beachtung der umliegenden Baudenkmäler – hier insbesondere der Villa – als städtebauliche Besonderheit weiterentwickelt und im Ortsbild ablesbar macht.
Gleichzeitig wird das bestehende Baurecht im Südwesten des Geltungsbereichs zurückgenommen, so dass entlang der Schloßstraße die vorhandene
Obstwiese als wichtige, städtebaulich relevante innerörtliche Grünfläche erhalten werden kann und die Schlossansicht ohne bauliche Beeinträchtigung im Ortsbild weiterhin ablesbar bleibt.
Die Gebäudegestaltung soll an das vorhandene Seminargebäude B angeglichen werden.
Um ein einheitliches Erscheinungsbild zu gewährleisten und die denkmalgeschützte Villa in ihrem Umfeld und ihrer Wirkung nicht zu beeinträchtigen, wird für die Gebäude B und dem geplanten Gebäude C ein Flachdach festgesetzt, welches bei Gebäude C extensiv zu begrünen ist. Zudem ist für die Fassadengestaltung ausschließlich Holzverschalung zulässig, um das geplante Multifunktionsgebäude C an das vorhandenen Gebäude B anzugleichen.
Da die Planung nicht den Darstellungen des Flächennutzungsplans entspricht, wurde dieser im Nachgang berichtigt.





