Hohe Nachfrage nach Standorten für Kies- und Sandabbau erforderte die städtebaulich und landschaftlich verträgliche Steuerung der Zulässigkeit von Abbauflächen und die Ausweisung von potenziell geeigneten Konzentrationsflächen im FNP zu regeln.
Ort
Hohenkammer
Auftraggeber:in
Gemeinde Hohenkammer, Landkreis Freising
Zeitraum
2020
Fläche
2.574 ha

Abbauflächen für Kies und Sandvorkommen sind privilegierte Bauvorhaben nach § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB. Wegen der hohen Nachfrage nach Standorten für Kies- und Sandabbau, ergab sich die Erfordernis, die städtebaulich und landschaftlich verträgliche Steuerung der Zulässigkeit von Abbauflächen und die Ausweisung von potenziell geeigneten Konzentrationsflächen im Flächennutzungplan zu regeln.
Die Bauleitplanung erfolgte in folgenden wesentlichen Untersuchungs- und Arbeitsschritten:
- Entwicklung eines Kriterienkatalogs zur Definition von Ausschlusskriterien und ausreichenden Pufferzonen und Abstandsflächen zu anderen Flächennutzungen.
- Abschichtung/ Überlagerung der Kriterien mit Darstellung der potenziell möglichen Flächen.
- Konzeption der Konzentrationsflächen durch Einzelfallbetrachtung und Abwägung der potenziellen Flächen.
- Die verbleibenden Flächen wurden als Konzentrationsflächen festgesetzt.
- Die Auswirkungen der Konzentrationsflächen auf die Schutzgüter wurden zudem im Umweltbericht eingehend untersucht.
- Abstimmung der Planung mit Gremien, Fachbehörden und Bürgern.
- Auslegungsverfahren und Abstimmung der Planung nach BauGB.
Die Aufgabenstellung und Planungsthematik stellte sich als Pilotprojekt für das Land Bayern dar, es gab zu dieser Aufgabenstellung keine Vergleichsprojekte. Deshalb wurde der Planungsprozess auch intensiv von einem Baujuristen begleitet.



