Anlass ist der Bedarf an unterschiedlichen Gemeinbedarfs-Einrichtungen, einem Kindergarten, Vereinsheim und Erweiterung der Feuerwehr. Die bestehenden Spiel und Sport-Einrichtungen auf der Fläche sollen erhalten bleiben.
Ort
Biberbach, Gemeinde Röhrmoos, Landkreis Dachau
Auftraggeber:in
Gemeinde Röhrmoos
Zeitraum
Februar 2024 – Februar 2025
Fläche
ca. 8.950 m²
Planungspartner:in
Kita:MHH Architekten mit l a b landschaftsarchitktur brenner Part GmbH
Planungsumfang
Stadtplanung (Beratung, Begründungen, Umweltberichte)
Verfahren
Regelverfahren BP und FNP

Ziel und Zweck des Bebauungsplans ist die Ausweisung von Gemeinbedarfsflächen für Sportanlagen, Soziale Anlagen und die Feuerwehr. Es sollen sich ein Vereinsheim für den Schützenverein und ein Kinderhaus auf dem Gelände ansiedeln. Die vorhandenen Nutzungen Feuerwehr, Glascontainer, Bolzplatz, Stockbahn, Halfpipe und Spielplatz sollen erhalten bleiben. Zudem sind gemeinsame Stellplätze für alle Nutzungen notwendig.
Ein weiteres Ziel ist ein ausreichend hoher Grünflächenanteil für attraktive Frei- und Spielflächen für die Gemeinbedarfsnutzungen und zur Schaffung eines wirksamen Grüngerüsts als Rahmenkulisse und Ortsrandbegrünung.
Die für den ausgewählten Standort besonders positiven Nutzungs- und Synergie-Effekte lassen sich wie folgt darstellen:
- unterschiedliche Gemeinbedarfsnutzungen gebündelt an einem Standort
- Die Kooperation mit örtlichen Vereinen zum Bau des Vereinsheims zur gemeinsamen Nutzung und guten Auslastung des Gebäudes und der Außenbereichsflächen
- bestehendes Feuerwehrhaupthaus mit Erweiterungsbedarf
- Gemeinsame Nutzung und gute Auslastung der bestehenden und geplanten Sportinfrastruktur und Flächen für den ruhenden Verkehr für das Vereinsheim, Kinderhaus und der Feuerwehr.
- Kurze Wege für die Hauptnutzer, die Einwohner von Biberbach
- Überplanung ausschließlich gemeindeeigener Flächen
Die bestehenden Einrichtungen auf der Fläche werden erhalten, diese sind ein Bolzplatz, ein Spielplatz, ein Containerplatz und eine Asphaltfläche mit Stockbahn und Halfpipe mit Lärmschutzwand. Für die Planung werden im Rahmen der Flurbereinigung als Lagerflächen und für Erdmieten verwendete Flächen verwendet.
Die bestehende und landschaftsbildprägende Baumreihe im Norden wird erhalten. Für den Eingriff werden Flächen aus dem gemeindeeigenen Wald-Ökokonto abgebucht.




