Mit dem Bebauungsplan Nr. 09-49-2 „Zwischen Innerer Münchener Straße und Wittstraße – an der Fußwegeverbindung“ hat die Stadt Landshut ein zukunftssichere Grundlage für die Stadtentwicklung geschaffen.
Ort
Landshut
Auftraggeber:in
Stadt Landshut, Baureferat
Zeitraum
2017 – 2020
Fläche
17.350 m²
Verfahren
Bauleitplanverfahren nach § 13a BauGB
Bildmaterial
Luftbild: Bayerische Vermessungsverwaltung
Das Planungsgebiet am westlichen Stadteingang von Landshut hat eine sehr uneinheitliche Bebauung, ohne geordnete städtebauliche Struktur. Ziel des Bebauungsplans ist die Entwicklung einer einheitlichen Baustruktur und klaren Raumbildung entlang der beiden Straßenzüge mit gleichmäßiger Höhenentwicklung in Orientierung an den baulichen Bestand und konform zu den Anforderungen des Lärmschutzes.
Mit der Planung werden die Flächenressourcen des Innenbereichs zur städtebaulich homogenen Weiterentwicklung bei einer gleichbleibend hohen, zulässigen baulichen Dichte genutzt.
Als Nutzungsstruktur soll eine möglichst flexible Mischung aus Dienstleistung, Gewerbe und Wohnen etabliert werden. Deshalb wurde die Baugebietskategorie Urbanes Gebiet (MU) gewählt.
Private hochwertige Freiflächen wurden auf den Dachflächen der lärmabgewandten Seiten der Bebauung festgelegt, dies führt zu deutlicher Reduzierung der Versiegelung und einer Verbesserung der Aufenthaltsqualität gegenüber dem Ausgangszustand. Unter den mittigen begrünten Dachflächen werden die Flächen für den Parkverkehr räumlich und visuell verträglich integriert.
Entlang der Wittstraße soll eine Parallelerschließung errichtet werden.
Zusammen mit der planlichen Sicherung von zwei Wegebeziehungen in Nord-Süd-Richtung und der Neuführung des Fuß- und Radwegs an der Parallelerschließung wird die fußläufige Durchquerung verbessert.
Als Bebauungsplan der Innenentwicklung erfolgte das Bauleitplanverfahren nach § 13a BauGB