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Ausbau der St 2292 nördlich von Frickenhausen in der bayerischen Rhön

Ausbau der St 2292 nördlich von Frickenhausen in der bayerischen Rhön

Der Ausbau des Streckenabschnitts der St 2292 nördlich von Frickenhausen wurde in zwei Bauabschnitten umgesetzt. Die vorbereitenden Maßnahmen sowie der Streckenbau wurden im Rahmen einer Umweltbaubegleitung kontrolliert.

Ort

Frickenhausen, Mellrichstadt

Auftraggeber:in

Staatliches Bauamt Schweinfurt

Zeitraum

2022-2025

Fläche

~ 3 km

Leistungsumfang

Umweltbaubegleitung

Der Freistaat Bayern, vertreten durch das Staatliche Bauamt Schweinfurt, hat die Staatsstraße 2292 zwischen der nördlichen Ortsausfahrt von Frickenhausen und der Ortschaft Hainhof auf einer Länge von ca. 3,0 km ausgebaut, um enge Kurvenradien zu entschärfen und das Unfallrisiko zu verringern. Entlang der Staatsstraße befinden sich überwiegend intensiv landwirtschaftlich genutzte Flächen, aber auch Laubholzbestände, Waldbereiche und offene Trocken- bzw. Magerstandorte.
Im Vorfeld der Bauarbeiten wurden diverse Vermeidungsmaßnahmen ergriffen, um betroffene Tierarten zu schützen. So wurde die Baufeldfreimachung außerhalb der Vogelbrutzeit durchgeführt, um bodenbrütende Vogelarten nicht zu stören, und das Baufeld wurde stetig von neuem Aufwuchs freigehalten. Zudem wurde vor Baubeginn durch mehrmaliges Absammeln durch Biolog:innen sichergestellt, dass sich keine Zauneidechsen mehr im Baufeld befanden. Die Zauneidechsen wurden in zuvor angelegte Ersatzhabitate verbracht. Um zu verhindern, dass neue Zauneidechsen in das Baufeld einwandern, wurde entlang der betroffenen Bereiche ein Reptilienschutzzaun als Barriere aufgestellt. Unvermeidbare Fällungen von Gehölzen wurden ebenfalls außerhalb der Vogelbrutzeit durchgeführt, nach vorheriger Kontrolle ihrer Habitateignung. Für Vögel, Fledermäuse und Haselmäuse wurden im Bestand Ersatzhabitate aufgehängt. Die Fällungen der Wurzelstöcke wurden zum Schutz potenziell überwinternder Haselmäuse erst im Frühjahr nach den Fällungen durchgeführt.
Während der Baumaßnahme wurden wertvolle Biotopbestände mittels Schutzzäunen vor Inanspruchnahme geschützt.
Als Ausgleichsmaßnahme wurden unter anderem der Greissergraben renaturiert und Waldsäume entwickelt.
Die UBB hat die vorbereitenden Maßnahmen zur Baufeldfreimachung sowie die Einhaltung der Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen während der Bauzeit begleitet und stand der Bauherrin in naturschutzfachlichen Fragen zur Seite.