Für den Windpark Rosengarten II wurde ein Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (Artenschutzprüfung – ASP) nach den Vorgaben des Nds. Windenergieerlasses erstellt.
Ort
Rosengarten, Lkr. Harburg
Auftraggeber:in
ABO Wind AG
Zeitraum
2020 – 2022
Fläche
850 ha
Planungspartner:in
Öplus GbR, LEWATANA Consulting Biologists
Leistungsumfang
Artenschutzprüfung, LBP, Landschaftsbildanalyse, UVP-Vorprüfung
Verfahren
BImSchG-Verfahren
Grundlagen der ASP waren umfangreiche Kartierungen der Fledermäuse sowie der Brut- und Gastvögel, die in Zusammenarbeit mit externen Biologen erbracht wurden. Darüber hinaus wurde geprüft, ob durch das Repowering-Projekt, bei dem fünf Altanlagen durch zwei höhere und leistungsstärkere Windenergieanlagen ersetzt werden sollen, ein Umweltschaden im Sinne des USchadG i. V. mit § 19 BNatSchG ausgelöst werden kann. Insgesamt konnte festgestellt werden, dass durch gezielte artenschutzrechtliche Schutzmaßnahmen, insbesondere durch die zeitweise Abschaltung der Anlagen in bestimmten Jahreszeiten in besonders windstillen und niederschlagsfreien Nächten von Sonnenuntergang bis Sonnenaufgang, kein signifikant erhöhtes Tötungsrisiko des Großen Abendseglers und der Rauhautfledermaus besteht.
Zudem ist der Eintritt eines Umweltschadens durch die Umsetzung des Vorhabens auszuschließen, da keine der nachgewiesenen Brutvogelarten im Anhang I der Vogelschutzrichtlinie gelistet ist, keine FFH-Lebensraumtypen betroffen sind sowie die Aktivtätswerte der im Untersuchungsgebiet nachgewiesenen Mopsfledermaus, die im Anhang II der FFH-Richtlinie aufgeführt ist, so gering sind, dass eine Beeinträchtigung des Erhaltungszustands der Art auszuschließen ist.