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Änderung eines Flächennutzungsplans in Fahrenzhausen

Änderung eines Flächennutzungsplans in Fahrenzhausen

2. Änderung des FNP als „Sachlicher Teilflächennutzungsplan regenerativer Energien“ in der Gemeinde Fahrenzhausen

Ort

Fahrenzhausen, Lkr. Freising

Auftraggeber:in

Gemeinde Fahrenzhausen

Zeitraum

2013

Fläche

3.764 ha

Verfahren

Regelverfahren nach § 3 und § 4 BauGB

Bildmaterial

3D Gelände: Geofachdatenatlas Bayern

Planungsanlass für die 2. Änderung des Flächennutzungsplans ist die städtebauliche und landschaftlich verträgliche Steuerung der zulässigen Flächen für Windkraftanlagen (WKA) durch Darstellung potenziell geeigneter Konzentrationsflächen und die nachrichtliche Übernahme der bereits realisierten Solarparks im Flächennutzungsplan als sonstige Sondergebiete für Sonnenenergienutzung.

Die Bauleitplanung erfolgte mit folgenden wesentlichen Arbeitsschritten:

  • Kriterienkatalog für Ausschluss- und Restriktionskriterien.
  • Flächenpotenzialanalyse für Eignungs- und Tabuflächen.
  • Konzeption der möglichen Konzentrationsflächen.
  • Abstimmung der Planung mit Gremien, Fachbehörden und Bürgern.
  • Auslegungsverfahren und Abstimmung der Planung nach BauGB.

Als Ergebnis wurden drei mögliche Konzentrationsflächen für WKA mit einer Gesamtfläche von ca. 110 ha festgelegt. In Relation zur Gemeindefläche (3.764 ha) ergibt dies für diese Nutzung einen ausreichend substanziellen Flächenanteil von 2,92 %. Auf einer der Konzentrationsflächen wurde nereits eine WKA realisiert.