2. Änderung des FNP als „Sachlicher Teilflächennutzungsplan regenerativer Energien“ in der Gemeinde Fahrenzhausen
Ort
Fahrenzhausen, Lkr. Freising
Auftraggeber:in
Gemeinde Fahrenzhausen
Zeitraum
2013
Fläche
3.764 ha
Verfahren
Regelverfahren nach § 3 und § 4 BauGB
Bildmaterial
3D Gelände: Geofachdatenatlas Bayern
Planungsanlass für die 2. Änderung des Flächennutzungsplans ist die städtebauliche und landschaftlich verträgliche Steuerung der zulässigen Flächen für Windkraftanlagen (WKA) durch Darstellung potenziell geeigneter Konzentrationsflächen und die nachrichtliche Übernahme der bereits realisierten Solarparks im Flächennutzungsplan als sonstige Sondergebiete für Sonnenenergienutzung.
Die Bauleitplanung erfolgte mit folgenden wesentlichen Arbeitsschritten:
- Kriterienkatalog für Ausschluss- und Restriktionskriterien.
- Flächenpotenzialanalyse für Eignungs- und Tabuflächen.
- Konzeption der möglichen Konzentrationsflächen.
- Abstimmung der Planung mit Gremien, Fachbehörden und Bürgern.
- Auslegungsverfahren und Abstimmung der Planung nach BauGB.
Als Ergebnis wurden drei mögliche Konzentrationsflächen für WKA mit einer Gesamtfläche von ca. 110 ha festgelegt. In Relation zur Gemeindefläche (3.764 ha) ergibt dies für diese Nutzung einen ausreichend substanziellen Flächenanteil von 2,92 %. Auf einer der Konzentrationsflächen wurde nereits eine WKA realisiert.