Bebauungsplan Nr. 03-57-2c „Zwischen Oberndorferstraße und Parkstraße“ – Neubau Grundschule Nordwest
Ort
Stadt Landshut
Auftraggeber:in
Stadt Landshut – Amt für Stadtentwicklung und Stadtplanung
Zeitraum
2021
Fläche
36.000 m²
Verfahren
Bauleitplanverfahren nach § 13a BauGB
Bildmaterial
Luftbilder: Bayerische Vermessungsverwaltung
Einem vorgelagerten Wettbewerbsverfahren folgend entsteht nördlich des Landshuter Hauptbahnhofs zwischen Parkstraße und Oberndorferstraße der Neubau einer 4-zügigen Grundschule mit Hort, Sporthalle und zugehörigen Frei- und Sportflächen.
Im Zuge dessen wurde die Aufstellung eines Bebauungsplanes der Innenentwicklung erforderlich.
Zweck der Bauleitplanung ist die baurechtliche Etablierung der neuen Grundschule Nord-west mit gestalterisch und funktional verträglicher Anbindung an die bestehende Wirtschaftsschule. Die Baugrenzen werden so situiert, dass bauliche Erweiterungsoptionen für die Schulen möglich sind.
Ein weiteres Ziel ist ein hoher Grünflächenanteil mit Schaffung attraktiver Frei-, Spiel- und Sportflächen für die angestrebte Gemeinbedarfsnutzung. Der vorhandene und räumlich prägende Baumbestand, vornehmlich an den Rändern, soll weitgehend erhalten und wirksam ergänzt werden.
Mit der Führung eines öffentlichen Fuß- und Radwegs durch das Gelände wird die bisherige Barrierewirkung des Planungsgebiets reduziert und eine attraktive Wegeverbindung zwischen Oberndorferstraße und Parkstraße angeboten.
Als Bebauungsplan der Innenentwicklung erfolgte das Bauleitplanverfahren nach § 13a BauGB.
Das Gebiet liegt in einem wassersensiblen Bereich und grenzt an ein Überschwemmungsgebiet an. Deshalb wurde begleitend zum Bauleitplanverfahren und zur Objektplanung von EGL auch der Überflutungsnachweis nach DIN 1986-100 erstellt.