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2018 Mit der Realisierung des 2. Bauabschnittes des Bebauungsplanes (B-Plan) Nr. 22 "Neue Mitte" werden die Voraussetzungen für eine neue Ortsmitte in der Gemeinde Hasloh fortgesetzt, die mit dem B-Plan Nr. 21 eingeleitet wurden. In diesem Zusammenhang ist auf den intensiv ackerbaulich genutzten Flächen in unmittelbarer Nähe des Bahnhofs die Entwicklung von neuen Wohnbauflächen geplant. Der zugehörige Umweltbericht stellt daher die Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege nach § 1 Abs. 6 (7) BauGB dar und berücksichtigt darüber hinaus die Anforderungen an den besonderen Artenschutz im Sinne des § 44 BNatSchG. Aufgrund der veranlassten Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen können Beeinträchtigungen von im Plangebiet relevanten Brutvögeln und Fledermäusen, die zu einem Verbotstatbestand führen könnten, ausgeschlossen werden. Da bereits im ersten Bauabschnitt Grünverbindungen innerhalb der Entwicklungsfläche festgesetzt wurden, lag der Schwerpunkt der Planungen auch im zweiten Bauabschnitt auf einer Fortsetzung der Wege- und Grünverbindungen. Auftraggeber : Gemeinde Hasloh
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