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2019 Das Stadtentwicklungsprojekt in Oberbillwerder soll in den nächsten Jahren einen wichtigen Beitrag zu Hamburgs Wohnungsbauprogramm leisten. Da das Stadtentwicklungskonzept mit erheblichen Eingriffen in Natur und Landschaft verbunden ist, wurde die EGL damit beautragt, auf der Grundlage der zu erwartenden Eingriffe und der in den angrenzenden Flächen vorhandenen naturschutzfachlichen Wertigkeiten eine Ausgleichkonzeption zu erarbeiten. Ermittelt wurden sowohl die naturschutzrechtlichen Eingriffe im Sinne des § 14 BNatSchG als auch artenschutzrechtlichen Betroffenheiten gemäß § 44 BNatSchG. Auf der Grundlage des ermittelten Kompensationsbedarfs zeigt die Ausgleichskonzeption für vier Teilgebiete im direkten Umfeld des Eingriffs mögliche Aufwertungspotentiale auf. Die großflächige Entwicklung von extensiv genutztem Grünland mit gut ausgebildeter Beetgrabenstruktur und hohen Grabenwasserständen im Winter und Frühjahr bietet neben der Entwicklung von nutzungsfreien Uferrandstrukturen, der Entwicklung einer naturnahen Fließgewässeraue an der Bille sowie der Anlage von Lerchenfenstern sowie Blüh- und Brachestreifen in ackerbaulich genutzten Flächen ein breites Spektrum an aufgezeigten Maßnahmen zur Kompensation des Eingriffs. . Auftraggeber : Freie und Hansestadt Hamburg, Behörde für Umwelt und Energie, Sondervermögen Naturschutz und Landschaftspflege
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