|
![]() |
2018 Zur Umsetzung bundesrechtlicher und naturschutzfachlicher Vorgaben wird in Hamburg ein länderübergreifender Biotopverbund eingerichtet, der der dauerhaften Sicherung von Populationen wild lebender Tiere und Pflanzen mit ihren Lebensstätten, Biotopen und Lebensgemeinschaften dienen soll. Gleichzeitig wird durch die Bewahrung und Wiederherstellung funktionsfähiger Lebensräume die Entwicklung ökologischer Wechselbeziehungen in hohem Maße gefördert, was zu einer wesentlichen Verbesserung der Vernetzung von Natura 2000-Gebieten beiträgt. In diesem Zusammenhang ist die Schaffung einer Flächenkulisse eines länderübergreifenden Biotopverbunds für Hamburg erforderlich, dessen Darstellung gemäß § 9 BNatSchG in das Landschaftsprogramm (LaPro) aufgenommen werden soll. Gegenstand der erarbeiteten FFH-Vorprüfung sind daher die Inhalte zur zukünftigen Darstellung des Biotopverbunds, was nach § 5 HmbBNatSchG zu einer formalen Änderung des LaPro führt. In diesem Zusammenhang wurden die Darstellungen zum Biotopverbund einschließlich der jeweiligen Ziele und Maßnahmen im Sinne des § 34 Abs. 1 (1) hinsichtlich ihrer Verträglichkeit mit den Natura 2000-Gebieten geprüft und bewertet.. Auftraggeber : Freie und Hansestadt Hamburg, Behörde für Umwelt und Energie (BUE)
|