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2014 Hessen Mobil, das Hessische Straßen- und Verkehrsmanagement, Dezernat Planung Osthessen, plant zur Verkehrslenkung im Bereich der Wasserkuppe in zwei Abschnitten den Bau einer Wendeanlage und eines Kreisverkehrs an der L 3068. Die durch das Bauvorhaben möglichen Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft stellen einen Eingriff im Sinne des § 14 BNatSchG (Bundesnaturschutzgesetz) dar. Dazu ist ein Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP) mit Text und Karte zu erstellen. Die besondere Brisanz des Vorhabens liegt darin, dass sich der Planungsbereich sowohl im „Biosphärenreservat Rhön“ und im Naturpark „Hessische Rhön“ als auch in den Schutzgebieten Landschaftsschutzgebiet „Hessische Rhön“, Vogelschutzgebiet „Hessische Rhön“ sowie in räumlicher Nähe zum FFH-Gebiet „Hochrhön“ befindet. Deshalb wurden zur Prüfung der Verträglichkeit des Vorhabens mit den Erhaltungszielen der beiden Natura 2000-Gebiete FFH-Gebiet 5525-351 „Hochrhön“ und Vogelschutzgebiet 5525-401 „Hessische Rhön“ eine FFH- und eine VSG-Vorprüfung gem. § 34 BNatSchG sowie zur Prüfung der artenschutzrechtlichen Belange ein Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag in Auftrag gegeben. Auftraggeber : Hessen Mobil Hessisches Straßen- und Verkehrsmanagement Fulda
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