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2012 Für den Neubau eines Wohngebäudes mit angegliederter Doppelgarage in Adendorf ist die Fällung älterer Eichen und die Beanspruchung von Ruderalvegetation erforderlich. Aufgrund des verschärften Artenschutzrechts ist eine Prüfung der artenschutzrechtlichen Belange § 44 BNatSchG erforderlich. Aufgabe des Fachbeitrags war die Prüfung, inwieweit Verbotstatbestände durch den Bau des Wohngebäudes mit Garage ausgelöst werden. Als Grundlage wurde eine Erfassung der Biotoptypen vorgenommen, anhand dessen eine Habitatanalyse angestellt werden kann. Auf dieser Basis wurde dann das faunistische Potenzial für Fledermäuse und Brutvögel abgeschätzt. Durch den Erhalt der faunistisch relevanten Einzelbäume konnte das Eintreten von Verbotstatbeständen für Fledermäuse und Brutvögel vermieden werden. Vor dem Fällen der Einzelbäume wurde zusätzlich eine Kontrolle auf besetzte Fledermausquartiere durchgeführt. Auftraggeber : privater Auftraggeber
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