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2011 Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag zum Bau einer Biogasanlage in Salzwedel
Für den Bau einer 2,3 Megawatt Biogasanlage in Salzwedel war aufgrund der Lage des Anlagenstandortes die Prüfung der artenschutzrechtlichen Belange gemäß § 44 BNatSchG erforderlich. Der Anlagenstandort ist ein alter Industriestandort einer Chemiefabrik. Aufgrund der Verbrachung des Standorts innerhalb der letzten 20 Jahre haben sich für einige Artengruppen wie Amphibien und Brutvogel interessante Habitate entwickelt. Im Zuge des Baus der Biogasanlage fällt eine Vielzahl dieser Strukturen weg. Zur Vermeidung des Eintretens von Verbotstatbeständen gemäßt § 44 BNatSchG wurden vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF-Maßnahmen) u. a. für die Kreuzkröte und für Brutvögel durchgeführt.
Auftraggeber : BIOCONSTRUCT GmbH Ort : Salzwedel, Sachsen-Anhalt
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